Für Investoren

InvestorenSeit 1995 hat die belorussische Regierung einige konsequente Entscheidungen getroffen, die die Bildung und Entwicklung alternativer Energiequellen betreffen. Bei der Entwicklung dieser Alternativen wurde die Erfahrung der europäischen Länder übernommen. Die belorussische Industrie realisiert das selbständige Programm der Minimisierung der Produktionsenergieintensität.

Zu einer bestimmten Zeit wurde bedeutender Teil der elektrogenerierenden Vorrichtungen der Republik auf Erdgas umgesetzt, welches im Gesamtumfang der Brennstoffenergieressourcen der Republik im Jahre 2008 85% bildete.

Zur Zeit ist in Belarus der Anteil der Energie aus den erneuerbaren Energiequellen in allgemeiner Struktur der konsumierten Brennstoffressourcen etwa 7%, hauptsächlich dank den Wasserkraftwerken.

Der Staat unterstützt auf dem gesetzgebenden Niveau die Investition nämlich in Energetik, und zwar:

  • es sind die erhöhten Tarife eingeführt, wonach der Staat die Elektroenergie von Windanlagen erwirbt;
  • es sind der Erwerb der Elektroenergie und der Anschluss ans staatliche Energiesystem gewährleistet;
  • Vorzugsbedingungen auf das Erhalten der Grundstücke für WKA;
  • ein niedriger Pachtzins des Grundstücks für eine WKA;
  • eine zollfreie Einfuhr der Ausrüstung für Windanlagen;
  • Sonderbedingungen der Realisierung der Projekte der Installation der Windanlagen beim Vertragsabschluss.

TarifeTarife für die Elektroenergie

Die Preistarife für die Elektroenergie einer WKA werden durch die Verordnung des Wirtschaftsministeriums der Republik vom 28. Januar 2010 unter Nr.20 festgesetzt, sie sind um 30% höher als Elektroenergieentgelt für die Rechtspersonen und Privatunternehmer.

Die Tarife für die Elektroenergie werden durch die Deklaration über die Höhe der Tarife für die Elektroenergie, die von den republikanischen unitären Unternehmen der Elektroenergetik SBV „BelEnergo“ an die Rechtspersonen und Privatunternehmer verkauft wird, festgesetzt. Die laufenden Tarife werden vom Departement der Preispolitik des Wirtschaftsministeriums vom 17.Februar 2010 unter Nr.5 bestimmt und sind seit dem 15. Februar 2010 eingesetzt.

Seit dem 20. August sind die Tarife für die Elektroenergie für die Rechtspersonen und Privatunternehmer gestiegen. Die Tarife sind im Zusammenhang mit der Verordnung des Wirtschaftsministeriums unter Nr.122 vom 5. August 2010 geändert worden, laut dem der Preis für Erdgas für die Rechtspersonen und Privatunternehmer seit dem 11. August um 13,2% bis 716000 Rubel für 1000m3 ohne MwSt im Zusammenhang mit Preiserhöhung für russisches Erdgas gestiegen ist, sowie die Veränderung der allgemeinen Wirtschaftsbedingungen der Wirtschaftsführung.

Heute ist vom Staat der Kauf 1 Kw der Elektroenergie einer WKA für 0,14 Euro gewährleistet.

Das Energienetz der Republik Belarus

Die Republik Belarus verfügt über ein entwickeltes Energiesystem, das „durch Erbe“ aus der sowjetischen Vergangenheit der Republik zufiel. Auf dem ganzen Territorium des Landes sind viele Betriebe der Schwerindustrie, die die Hauptkonsumenten der Elektroenergie sind, geblieben.

InvestorenDie Sonderforderungen zur Ausrüstung der WKA

Der Aufbau der Windparks von heute wird ohne Sonderforderungen durchgeführt. Schall-, Schatten-, Boden-, Landschafts- und Umweltnormen werden von den entsprechenden sanitären Forderungen geregelt und unterscheiden sich von den europäischen Normen nicht. Diese Tatsache bestätigt die Genehmigung für die Projektierung unserer 4 Windanlagen.

Die Fachkräfte der GmbH „Tycoon“ beobachten stets die Veränderungen in der gesetzgebender Basis der Republik. Da in Belarus die Windanlagen nicht hergestellt werden, so entsprechen neue Forderungen vollständig den europäischen Standarten.

Die Bedingungen eines erfolgreichen Projektes

Für die Aufbauarbeiten vor dem Start einer Windanlage sind Projektarbeiten mit der Heranziehung einer republikanischen Organisation erforderlich. Vor dem Projektieren sind folgende Maßnahmen zu treffen:

  • Sammeln aller Angaben für die Projektierung;
  • Pachtvertrag;
  • Projektierung;
  • die Expertise des Projektes;
  • Baugenehmigung.

Wir verfügen über die notwendige Erfahrung dafür.

Besonderheiten beim Abschluss eines Investitionsvertrags mit Belarus

Die ausländische Gesellschaft, die GmbH „Tycoon“ oder ein beliebiges Unternehmen kann als Investor bei der Realisierung des Projektes auftreten.

Laut dem Dekret Nr.10 vom 06. August 2009 des belorussischen Präsidenten erhält der Investor beim Schluss eines Investitionsvertrages folgende Vergünstigungen:

  1. Bei Pachtvertrag, Projektierung und Installation der Windparks werden die Projekt- und Aufbauarbeiten parallel zugelassen, was die standardmäßigen Regeln der Projektierung und des Aufbaues der Objekte anderer Bauart ändert.
  2. Pachtvertrag wird ohne Auktion abgeschlossen. Pachtentgelt beträgt dabei ca. 100 Euro für 1 Hektar.
  3. Bei der Einfuhr der Ausrüstung für die Windparks sind Ermäßigungen vorgesehen. Diese Ausrüstung wird zollfrei und ohne Bezahlung der MwSt eingeführt.
  4. Andere Vergünstigungen innerhalb eines Investitionsvertrages.

Alle Bodenflächen in Belarus sind geteilt. Außerhalb einer Stadt gehört der Acker einer staatlichen landwirtschaftlichen Organisation. Bei der Installation einer Windanlage auf dem Acker solcher Organisationen wird das Grundstück für 99 Jahre verpachtet. Der Staat garantiert dem Pächter Unantastbarkeit, wenn der Acker im Rahmen des Pachtvertrags benutzt wird. Unser Unternehmen hat solche Rechte und Garantien auf die Grundstücke schon erhalten.

Wir haben viele Grundstücke hinsichtlich des möglichen Aufbaues eines Windparks einer Untersuchung unterworfen.

InvestorenWas bieten wir an

Die GmbH „Tycoon“ verfügt über die einzigartige Erfahrung bei der Installation der Windanlagen in Belarus und lädt die Gesellschaften zur Zusammenarbeit für die Realisierung der Projekte für den Aufbau der Windparks in der Republik Belarus ein.

 

Unsere Erfahrung und Ihr Streben – sind Garantien einer erfolgreichen Realisierung des Projektes!